
Asbesthaltige Bodenbeläge gehören zu den klassischen Schadstofffunden bei der Sanierung älterer Gebäude. Besonders häufig fallen dabei zwei Begriffe: Floor-Flex-Platten und Cushion-Vinyl. Obwohl beide Bodenbeläge Asbest enthalten können, unterscheiden sie sich hinsichtlich Aufbau, Asbestbindung und möglicher Faserfreisetzung erheblich.
Diese Unterscheidung ist für die Sanierungsplanung entscheidend. Während für Vinyl-Asbest-Platten beziehungsweise Floor-Flex-Platten anerkannte emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 zur Verfügung stehen, kann bei Cushion-Vinyl eine schwach gebundene asbesthaltige Trägerschicht vorliegen. Beim Ausbau kann dadurch ein erheblich anderes Faserfreisetzungspotenzial entstehen.
Wer einen alten PVC- oder Vinylboden sanieren möchte, sollte deshalb zunächst klären: Welcher Bodenbelag liegt überhaupt vor – und wo befindet sich der Asbest?
Asbest wurde früher in unterschiedlichen Bodenbelägen und Bestandteilen von Bodenaufbauten eingesetzt.
Typische Funde bei Schadstofferkundungen sind:
Entscheidend ist deshalb nicht nur die Frage: „Ist der Boden asbesthaltig?“
Viel wichtiger ist: In welcher Schicht befindet sich der Asbest, wie ist er dort gebunden und welche Arbeiten sollen durchgeführt werden?
Genau daraus ergeben sich unterschiedliche Risiken und Sanierungsverfahren.
Floor-Flex-Platten sind ältere, meist quadratische Vinyl-Asbest-Platten. Sie werden auch als Vinyl-Asbest-Platten, Flexplatten oder Floor-Flex bezeichnet.
Typischerweise handelt es sich um relativ harte und dünne Bodenplatten. Der Asbest ist bei diesen Produkten in die Materialmatrix der Platte eingebunden.
Dadurch unterscheiden sich Floor-Flex-Platten grundlegend von bestimmten anderen asbesthaltigen Bodenbelägen.
Hinweise können sein:
Diese Merkmale liefern jedoch keinen sicheren Asbestnachweis. Gewissheit schafft eine fachgerechte Materialuntersuchung.
Cushion-Vinyl ist ein elastischer, meist bahnenförmig verlegter PVC-Bodenbelag. Der Begriff „Cushion“ beschreibt den mehrschichtigen beziehungsweise gepolsterten Aufbau des Materials.
Entscheidend ist bei älteren Produkten insbesondere die Rückseite. Diese kann eine asbesthaltige Trägerschicht enthalten.
Anders als bei Floor-Flex ist der Asbest damit nicht zwingend fest in einer kompakten Vinylmatrix eingebunden. Bei bestimmten älteren Cushion-Vinyl-Produkten kann eine schwach gebundene asbesthaltige Trägerschicht vorliegen.
Wird ein entsprechender Cushion-Vinyl-Belag abgerissen, geknickt, abgeschabt oder vom Untergrund getrennt, kann diese Trägerschicht beschädigt werden. Dadurch können Asbestfasern freigesetzt werden.
Die beiden Begriffe werden häufig miteinander verwechselt, obwohl es sich um technisch unterschiedliche Bodenbeläge handelt.
Floor-Flex / Vinyl-Asbest-Platten
Cushion-Vinyl
Ein alter PVC-Boden ist deshalb nicht einfach „ein Asbestboden“. Materialaufbau, Asbestbindung und vorgesehene Tätigkeit bestimmen wesentlich die Anforderungen an den Rückbau.
Eine erste Orientierung ist anhand des Bodenaufbaus möglich. Eine sichere Aussage über einen Asbestgehalt ist optisch jedoch nicht möglich.
Typisch sind einzelne quadratische oder rechteckige Platten. Sie wirken häufig hart, relativ dünn und teilweise spröde. Viele historische Varianten besitzen eine marmorierte oder einfarbige Oberfläche.
Cushion-Vinyl wurde typischerweise als Bahnenware verlegt. Der Boden kann weich oder leicht gepolstert wirken und eine bedruckte Nutzschicht besitzen. Auf der Rückseite kann sich eine faserartige Trägerschicht befinden.
Aber auch hier gilt: Asbest lässt sich nicht zuverlässig mit bloßem Auge erkennen.
Vor dem Rückbau eines verdächtigen älteren Bodenbelags sollte deshalb geklärt werden, welche Materialien und Schichten tatsächlich vorhanden sind.
Der entscheidende Punkt ist die mögliche schwach gebundene asbesthaltige Trägerschicht.
Wird der Belag beispielsweise einfach vom Boden abgezogen, kann diese Rückseite beschädigt werden.
Teile der Trägerschicht können:
Dadurch kann ein erhebliches Faserfreisetzungspotenzial entstehen.
Genau deshalb darf Cushion-Vinyl sanierungstechnisch nicht einfach mit Floor-Flex-Platten gleichgesetzt werden.
Für die Bewertung von Asbestarbeiten ist nicht allein die klassische Unterscheidung zwischen fest und schwach gebundenem Asbest entscheidend.
Mit dem Risikokonzept wird stärker auf die konkrete Tätigkeit und die daraus resultierende Asbestfaserexposition abgestellt.
Entscheidend sind unter anderem:
Die Gefahrstoffverordnung unterscheidet hierbei zwischen niedrigem, mittlerem und hohem Risiko.
Gerade hier zeigt sich der große Unterschied zwischen den beiden Bodenbelägen: Eine schwach gebundene asbesthaltige Trägerschicht eines Cushion-Vinyl-Belags kann bei einer zerstörenden Entfernung ein erheblich anderes Expositionspotenzial verursachen als eine Floor-Flex-Platte, die mit einem anerkannten emissionsarmen Verfahren aufgenommen wird.
Entscheidend ist deshalb immer die konkrete Tätigkeit, nicht nur die Bezeichnung des Baustoffs.
Für Vinyl-Asbest-Platten existieren anerkannte emissionsarme Verfahren nach TRGS 519.
Dazu gehören Verfahren für die Entfernung der eigentlichen Floor-Flex-Platten sowie Verfahren, die zusätzlich den darunterliegenden asbesthaltigen Kleber berücksichtigen.
Bekannt sind insbesondere die BT-11- und BT-33-Verfahren beziehungsweise Verfahrensgruppen.
Der entscheidende Vorteil solcher Verfahren besteht darin, dass Arbeitsabläufe, Maschinen, Absaugung und Schutzmaßnahmen konkret definiert sind und die geringe Exposition für das jeweilige Verfahren nachgewiesen wurde.
Das bedeutet jedoch nicht, dass eine beliebige Maschine oder ein ähnlicher Arbeitsablauf automatisch als BT-Verfahren bezeichnet werden darf.
Das jeweilige Verfahren muss entsprechend seiner Verfahrensbeschreibung und seines festgelegten Anwendungsbereichs durchgeführt werden.
Bei Floor-Flex wird ein zweiter möglicher Schadstoffträger häufig übersehen: der Kleber unter den Platten.
Ältere schwarze beziehungsweise bituminöse Klebstoffe können ebenfalls Asbest enthalten.
Die Farbe allein ist jedoch kein Nachweis. Ein schwarzer Kleber ist nicht automatisch asbesthaltig – und ein optisch unauffälliger Kleber nicht automatisch asbestfrei.
Bei der Schadstofferkundung sollten deshalb Bodenbelag und Klebstoff getrennt betrachtet und gegebenenfalls getrennt untersucht werden.
Sind sowohl die Floor-Flex-Platten als auch der darunterliegende Kleber asbesthaltig, muss das gewählte Arbeitsverfahren beide Materialien berücksichtigen.
Bei Cushion-Vinyl muss zunächst der tatsächliche Materialaufbau geklärt werden. Das Sanierungskonzept richtet sich anschließend nach dem Befund und der vorgesehenen Tätigkeit.
Belag, Rückseite und gegebenenfalls Kleber beziehungsweise weitere Schichten des Bodenaufbaus werden bewertet und untersucht.
Auf Grundlage des Befunds wird bestimmt, mit welchem Verfahren der Boden zurückgebaut werden kann.
Die zu erwartende Asbestfaserexposition der konkreten Tätigkeit wird bewertet. Daraus werden die erforderlichen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen abgeleitet.
Abhängig vom Arbeitsverfahren und der Risikoeinstufung werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen umgesetzt.
Der Bodenbelag wird mit dem festgelegten Verfahren entfernt. Ziel ist es, die Freisetzung von Asbestfasern zu verhindern beziehungsweise möglichst weit zu minimieren.
Belag, Rückstände und weitere asbesthaltige Materialien werden entsprechend den geltenden Anforderungen verpackt und entsorgt.
Gerade hier zeigt sich, warum eine korrekte Materialidentifikation vor Beginn der Arbeiten entscheidend ist.
Ein für Floor-Flex vorgesehenes BT-Verfahren kann nicht automatisch auf Cushion-Vinyl übertragen werden.
Für größere Entkernungsprojekte ist die Unterscheidung besonders wichtig.
In einem einzigen Bestandsgebäude können beispielsweise unterschiedliche Situationen nebeneinander vorkommen:
Optisch können diese Bereiche zunächst ähnlich wirken. Sanierungstechnisch können daraus jedoch vollkommen unterschiedliche Arbeitspakete entstehen.
Für die Ausführungsplanung reicht deshalb die pauschale Angabe „Bodenbelag asbesthaltig“ häufig nicht aus.
Materialart, betroffene Schicht, Flächen, Untergrund und Bodenaufbau sollten möglichst eindeutig bekannt sein.
Das ermöglicht eine präzisere Auswahl des Arbeitsverfahrens, eine bessere Kalkulation und einen planbaren Bauablauf.
In Stuttgart und der Region gibt es zahlreiche Wohn-, Büro-, Schul-, Verwaltungs- und Industriegebäude aus den Jahrzehnten, in denen asbesthaltige Bodenbeläge und Klebstoffe eingesetzt wurden.
Bei:
finden sich deshalb immer wieder Floor-Flex-Platten, ältere PVC-Beläge und asbesthaltige Klebstoffe.
Vor Beginn größerer Sanierungsmaßnahmen sollte deshalb geklärt werden, welcher Bodenaufbau tatsächlich vorhanden ist und welche Schichten Asbest enthalten.
Weitere Informationen zu unseren Leistungen und Arbeitsverfahren finden Sie auf unserer Seite zur Asbestsanierung in Stuttgart und Umgebung.
Einen Überblick über weitere Gebäudeschadstoffe wie KMF, PCB und PAK finden Sie außerdem im Bereich Schadstoffsanierung.
Nein. Nicht jeder Cushion-Vinyl-Belag enthält Asbest. Bei älteren Produkten kann jedoch eine asbesthaltige Trägerschicht vorhanden sein. Eine fachgerechte Materialuntersuchung schafft Sicherheit.
Historische Vinyl-Asbest-Platten beziehungsweise Floor-Flex-Platten können Asbest enthalten. Allein anhand der Optik lässt sich ein Asbestgehalt jedoch nicht sicher feststellen.
Das lässt sich nicht allein anhand des Produktnamens beantworten. Entscheidend sind Materialaufbau und konkrete Tätigkeit. Eine schwach gebundene asbesthaltige Trägerschicht eines Cushion-Vinyl-Belags kann beim Abreißen ein deutlich höheres Faserfreisetzungspotenzial besitzen als der kontrollierte Ausbau intakter Floor-Flex-Platten mit einem dafür vorgesehenen emissionsarmen Verfahren.
Für Vinyl-Asbest-Platten existieren anerkannte emissionsarme Verfahren. Welches Verfahren eingesetzt werden kann, hängt insbesondere vom Bodenaufbau und davon ab, ob beispielsweise auch der darunterliegende Kleber asbesthaltig ist.
Nicht pauschal. Ein für Vinyl-Asbest-Platten vorgesehenes BT-Verfahren darf nicht allein deshalb auf Cushion-Vinyl übertragen werden, weil beide Produkte umgangssprachlich als Vinylboden bezeichnet werden. Maßgeblich sind der festgelegte Anwendungsbereich des Verfahrens und der tatsächliche Materialaufbau.
Ja. Ältere Klebstoffe unter Floor-Flex können Asbest enthalten. Die schwarze Farbe allein ist allerdings kein ausreichender Nachweis.
Ja. Bei früheren Sanierungen wurden ältere Bodenbeläge teilweise überbaut. Unter Laminat, Teppich, PVC oder anderen neueren Belägen können deshalb noch ältere schadstoffhaltige Bodenaufbauten vorhanden sein.
Die Bauart liefert Hinweise: Floor-Flex besteht typischerweise aus einzelnen Platten, Cushion-Vinyl meist aus Bahnenware. Ob ein konkretes Material tatsächlich Asbest enthält, lässt sich daraus jedoch nicht sicher ableiten.
Ja, die Materialien dürfen sanierungstechnisch nicht pauschal gleichgesetzt werden. Insbesondere eine schwach gebundene asbesthaltige Trägerschicht kann ein anderes Faserfreisetzungspotenzial und damit andere Anforderungen an Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen verursachen.
Die Begriffe Cushion-Vinyl und Floor-Flex werden häufig in einem Atemzug genannt. Für die professionelle Planung einer Asbestsanierung ist diese Vereinfachung jedoch problematisch.
Floor-Flex beziehungsweise Vinyl-Asbest-Platten enthalten Asbest typischerweise in einer kompakten Plattenmatrix. Für bestimmte Tätigkeiten stehen anerkannte emissionsarme Verfahren zur Verfügung.
Bei Cushion-Vinyl kann sich der Asbest dagegen in einer rückseitigen, schwach gebundenen Trägerschicht befinden. Wird diese beim Abziehen oder Bearbeiten beschädigt, kann sich ein wesentlich anderes Faserfreisetzungspotenzial ergeben.
Für Bauherren, Planer und ausführende Unternehmen ist deshalb nicht nur die Frage „Asbest ja oder nein?“ entscheidend.
Entscheidend sind vier Fragen:
Welches Produkt liegt vor? In welcher Schicht befindet sich der Asbest? Wie ist er gebunden? Und welche Tätigkeit soll daran ausgeführt werden?
Erst daraus lässt sich das geeignete Sanierungskonzept ableiten.