Fassadenplatten aus Faserzement und Asbest: Erkennen, Sanieren und fachgerecht zurückbauen

Fassadenplatten aus Faserzement und Asbest: Erkennen, Sanieren und fachgerecht zurückbauen

Inhaltsverzeichnis

  1. Was sind Faserzementplatten?
  2. Enthalten Fassadenplatten Asbest?
  3. Wie erkennt man asbesthaltige Fassadenplatten?
  4. Festgebundener Asbest in Fassadenplatten
  5. Wann wird eine Sanierung notwendig?
  6. Rückbau nach TRGS 519
  7. Entsorgung von Asbestfassaden
  8. Fassadensanierung in Stuttgart
  9. Häufige Fragen
  10. Fazit

Fassadenplatten aus Faserzement und Asbest: Das Wichtigste auf einen Blick

Faserzementplatten wurden jahrzehntelang als Fassadenbekleidung eingesetzt und prägen bis heute zahlreiche Wohnhäuser, Gewerbeobjekte und öffentliche Gebäude in Deutschland.

Besonders häufig finden sich diese Fassadenplatten an Gebäuden der Baujahre zwischen 1950 und 1993.

Viele dieser Platten enthalten Asbest.

Solange die Fassadenplatten unbeschädigt an der Fassade montiert sind, geht in der Regel nur ein geringes Risiko aus. Werden die Platten jedoch bearbeitet, beschädigt oder zurückgebaut, gelten besondere Vorschriften für den Umgang mit Asbest.

Was sind Faserzementplatten?

Faserzementplatten bestehen aus:

  • Zement
  • Füllstoffen
  • Verstärkungsfasern

Sie wurden über Jahrzehnte für Fassaden, Dächer und Außenbekleidungen eingesetzt.

Bekannte Bezeichnungen sind:

  • Faserzementplatten
  • Eternitplatten
  • Fassadenplatten aus Faserzement
  • Zementfaserplatten

Die Materialien galten als langlebig, witterungsbeständig und wartungsarm.

Enthalten Fassadenplatten Asbest?

Viele ältere Fassadenplatten enthalten Asbest.

Bis zum Asbestverbot im Jahr 1993 wurden Asbestfasern häufig als Verstärkungsmaterial eingesetzt.

Besonders betroffen sind Fassadenplatten mit Baujahren zwischen den 1950er- und frühen 1990er-Jahren.

Wichtig:

Nicht jede Faserzementplatte enthält automatisch Asbest.

Eine sichere Bewertung erfolgt durch:

  • Baujahrsanalyse
  • Herstellerinformationen
  • Materialuntersuchung im Labor

Wie erkennt man asbesthaltige Fassadenplatten?

Eine rein optische Beurteilung ist nur eingeschränkt möglich.

Hinweise können sein:

  • Baujahr vor 1993
  • typische Eternitfassaden
  • kleinformatige Fassadenplatten
  • genagelte oder geschraubte Fassadenbekleidungen
  • graue oder beschichtete Faserzementplatten

Eine verbindliche Aussage liefert jedoch nur eine Untersuchung.

Festgebundener Asbest in Fassadenplatten

Warum gelten Fassadenplatten als festgebundenes Asbestprodukt?

Fassadenplatten gehören in der Regel zu den sogenannten festgebundenen Asbestprodukten.

Das bedeutet:

Die Asbestfasern sind fest in die Zementmatrix eingebunden.

Dadurch unterscheiden sie sich deutlich von schwachgebundenen Asbestprodukten.

Im eingebauten Zustand ist das Risiko meist vergleichsweise gering.

Problematisch wird es erst bei:

  • Bohrarbeiten
  • Schleifarbeiten
  • Sägearbeiten
  • Beschädigungen
  • Demontagearbeiten

Dann können Asbestfasern freigesetzt werden.

Wann wird eine Sanierung notwendig?

Nicht jede asbesthaltige Fassade muss automatisch entfernt werden.

Eine Sanierung wird häufig erforderlich bei:

  • Fassadenerneuerungen
  • energetischen Sanierungen
  • Umbauprojekten
  • Schäden an der Fassade
  • Abriss- und Rückbauarbeiten

Vor Beginn der Arbeiten sollte die Schadstoffsituation bewertet werden.

Rückbau von Asbestfassaden nach TRGS 519

Der Rückbau asbesthaltiger Fassadenplatten unterliegt den Vorgaben der TRGS 519.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe definieren die Anforderungen für Arbeiten an asbesthaltigen Baustoffen.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Sachkunde nach TRGS 519
  • staubarme Arbeitsverfahren
  • geeignete Schutzausrüstung
  • fachgerechte Verpackung
  • ordnungsgemäße Entsorgung
  • Dokumentation der Arbeiten

Unsachgemäße Demontagen können erhebliche Gesundheitsrisiken verursachen und zu Verstößen gegen geltende Vorschriften führen.

Entsorgung von Fassadenplatten mit Asbest

Asbesthaltige Fassadenplatten dürfen nicht über normalen Bauschutt entsorgt werden.

Die Entsorgung erfolgt in speziellen, zugelassenen Verpackungen und über entsprechende Entsorgungswege.

Die Kosten hängen unter anderem ab von:

  • Fassadenfläche
  • Zugänglichkeit
  • Gerüstaufwand
  • Verpackungsaufwand
  • Transportweg
  • regionalen Deponiekosten

Fassadensanierung in Stuttgart und Umgebung

In Stuttgart, Esslingen, Ludwigsburg, Böblingen und der gesamten Region treffen wir regelmäßig auf Fassadenbekleidungen aus asbesthaltigem Faserzement.

Besonders betroffen sind:

  • Wohngebäude der 1950er bis 1980er Jahre
  • Gewerbeobjekte
  • Schulen
  • Verwaltungsgebäude
  • Industriegebäude

Vor einer Fassadensanierung empfiehlt sich eine frühzeitige Schadstoffuntersuchung, um Planungssicherheit hinsichtlich Kosten, Ausführung und Entsorgung zu schaffen.

Weitere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie hier:

👉 https://www.fleischer-abbruch.de/asbestsanierung

Häufige Fragen

Sind Eternitfassaden immer asbesthaltig?

Nein. Viele ältere Eternitfassaden enthalten Asbest, neuere Produkte nach dem Asbestverbot jedoch nicht mehr.

Darf man Asbestfassaden selbst abbauen?

Davon ist dringend abzuraten. Arbeiten an asbesthaltigen Fassaden unterliegen gesetzlichen Anforderungen und sollten durch qualifizierte Fachunternehmen durchgeführt werden.

Sind beschädigte Fassadenplatten gefährlich?

Beschädigungen können die Freisetzung von Asbestfasern begünstigen und sollten fachlich bewertet werden.

Muss eine Asbestfassade zwingend entfernt werden?

Nein. Eine Entfernung wird meist erst bei Sanierungs-, Umbau- oder Rückbaumaßnahmen relevant.

Fazit

Fassadenplatten aus Faserzement gehören zu den häufigsten festgebundenen Asbestprodukten in Deutschland.

Insbesondere bei Gebäuden vor 1993 sollte vor Sanierungs- oder Rückbauarbeiten geprüft werden, ob Asbest vorhanden ist.

Eine fachgerechte Planung nach TRGS 519 schafft Sicherheit für Eigentümer, Planer und ausführende Unternehmen und verhindert spätere Überraschungen während der Bauausführung.

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